Das Produkt ist für nichtberufliche Anwender zugelassen.
Anwendungsbeschreibung:
Der Wirkstoff Glyphosat dient zur nichtselektiven Unkrautvernichtung.
Anwendungsempfehlung:
Bei Glyphosat handelt es sich um einen Unkrautvernichter, der den Wirkstoff Glyphosat enthält. Die Wirkung des Mittels ist systemisch. Die Pflanze nimmt den Wirkstoff auf und transportiert ihn mit dem Saftstrom zu den Wurzelspitzen. Ungräser, einjährige sowie mehrjährige Unkräuter können mit dem Mittel vernichtet werden. Die Wirkung wird durch warmes Wetter und eine ausreichende Blattfläche beschleunigt. Sie können Glyphosat während der ganzen Vegetationsperiode verwenden. Beachten Sie jedoch, dass alle Pflanzen, die mit dem Mittel in Kontakt kommen, absterben können.
Besteht beim Aufbringen die Gefahr, auch andere Pflanzen zu schädigen, verwenden Sie einen Spritzschirm. Der Nachbau weiterer Kulturen ist ohne Probleme möglich. Es ist zum Beispiel kein Problem, die Unkräuter im Rasen mit dem Mittel zu vernichten und danach gleich den neuen Rasen einzusäen. Glyphosat wird im Ackerbau, Nichtkulturland, Forst, Grünland, Obstbau, Zierpflanzenbau und Weinbau verwendet.
Dosierung und Aufwandmenge:
Mischen Sie zur Vernichtung von einjährigen und mehrjährigen Unkräutern bis 5 Liter je Hektar Glyphosat mit 100 bis 500 Liter Wasser je Hektar. Eine Menge von 5 ml für je 10 Quadratmeter vermischen Sie mit 1 Liter Wasser.
Referenzprodukt auf Nachfrage
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
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