Mit Bioziden erfolgreich gegen Schädlinge
Bei Bioziden handelt es sich um chemische Verbindungen, Wirkstoffe sowie Kombinationen von Wirkstoffen und Chemikalien, beziehungsweise Mikroorganismen, die zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden. Im Agrarbereich ist die Nutzung von Bioziden jedoch nicht erlaubt. Somit ist eine Anwendung beim Pflanzenanbau ausgeschlossen. Hierfür sind spezielle Pflanzenschutzmittel die richtige Wahl. Biozide machen auf chemische und biologische Weise Schadorganismen unschädlich oder schrecken diese ab, beziehungsweise töten sie.
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Unterschiedliche Biozid-Produkte für unterschiedliche Einsatzgebiete
Je nachdem, was bekämpft wird, teilt man Biozide in verschiedene Kategorien ein. So sind beispielsweise Bakterizide gegen Bakterien, Insektizide gegen Insekten, Akarizide gegen Milben, Fungizide gegen Pilze, Nematizide gegen Fadenwürmer, Algizide gegen Algen, Avizide gegen Vögel, Molluskizide gegen Schnecken, Viruzide gegen Viren sowie Rodentizide gegen Nagetiere erhältlich. Im Rahmen des Biozidgesetzes werden für dementsprechende Produkte insgesamt vier Hauptgruppen beschrieben. Dazu gehören Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Sonstiges.
Biozide enthalten verschiedene Arten von Wirkstoffen
Im Bereich der Biozide kommt eine Vielzahl an unterschiedlichen Wirkstoffen zum Einsatz. Dazu gehören zum Beispiel:
- Neemprodukte: weisen einen Wirkstoff aus den Niembaum-Blättern (auch unter den Bezeichnungen „Neem“ oder „Margosa“ bekannt) auf. Er sorgt bei diversen Vorratsschädlingen für Sterilität. Ein typisches Beispiel hiervon ist die Speichermotte.
- Juvenilhormone: gehören zu den Wachstumsregulatoren. Sie verhindern das Auswachsen und somit die Geschlechtsreife der Tiere. Auf diese Weise werden Fortpflanzung sowie Vermehrung unterbinden. Das Absterben der Schädlinge erfolgt am Ort des Befalls.
- Antifeedingeffekt: Schädlingsbekämpfungsmittel mit Antifeedingeffekt sind mit speziellen Stoffen versetzt, die bei Schädlingen für Ekel sorgen. Das hat zur Folge, das sie nicht mehr Fressen und dementsprechend entweder verhungern oder einen neuen Lebensraum suchen. Diese Mittel sind gegen Vorratsschädlinge, vor allem bei Käfer, sehr erfolgreich.
- Chitinynthesehemmer: Ein Gift, dass das Wachstum reguliert. Im Anschluss an die Verpuppung ist es den Larven nicht mehr möglich, einen Panzer zu bilden. Daraufhin sterben sie ab. Derartige Mittel kommen bei Flohlarven, Schaben und zum Teil ebenfalls bei Fliegenlarven zum Einsatz.
- Organophosphorsäureester: Das Nervengift führt zu einer Synapsen-Blockade, also der Nervenverbindungsstellen. Es kommt zunächst zur Lähmung des Nervensystems und anschließend der Atmung, wodurch die Schädlinge absterben. Organophosphorsäureester ist gegen sämtliche Schädlingsarten verwendbar.
Bei allen Wirkstoffen beziehungsweise Produkten aus dem Biozid-Bereich sind generell die jeweiligen Hinweise auf den Verpackungen/Behältnissen zu beachten.
Gesetzliche Vorgaben regelt die Biozid-Verordnung
Die Biozid-Verordnung, genauer die Verordnung (EU) Nummer 528/2012, ist innerhalb von Europa für die Regelung des Verkaufs sowie der Abgabe, beziehungsweise der Markt-Bereitstellung, und die Verwendung von Bioziden, zuständig. Dementsprechend zielt die Verordnung nicht nur auf Händler sowie Inverkehrbringen, sondern ebenfalls auf Anwender von bioziden Mitteln ab.
Die Verordnung soll in der Europäischen Union die Bereitstellung von Bioziden, die auf dem Markt angeboten werden, ebenso wie deren Verwendung, harmonisieren. Des Weiteren gehört es zum Ziel der Verordnung, nicht nur für die Gesundheit von Menschen, sondern auch von Tieren und der Umwelt ein hohes Schutzniveau zu erhalten.
Außerdem sind in der Verordnung ebenfalls die Produkte enthalten, die den bioziden Wirkstoff erst bei ihrer Herstellung vor Ort erhalten. Diese Mittel sind als sogenannte „in situ Wirkstoffe“ bekannt, die aus Vorläufersubstanzen oder ohne diese produziert werden. Des Weiteren ist die Biziod-Verordnung ebenfalls für die Regulierung des Inverkehrbringens von dementsprechend behandelten Produkten zuständig.