Plätze und Wegerein 5 Liter

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Artikel-Nr.:
1NO-00-5000
Grundpreis:
8,59  pro Liter
EAN:
0739303896774
Lieferzeit:
3 - 4 Tage
Verfügbar
Handelsbezeichnung: Plätze- und Wegerein
Zulassungsnummer: N-109188
Zulassungsinhaber: Dein Bauernhof
Zulassungsende: -/-
Wirkungsbereich: Reinigungsmittel
Wirkstoff: Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid (ADBAC/BKC (C12-16))
Kennzeichnung nach GefStoffV: H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenpiktogramme (GHS): -/-

Plätze und Wegerein für saubere Fugen und Pflaster, ohne Glyphosat

Anwendungsbeschreibung:

Plätze und Wegerein ist ein Konzentrat, das nachhaltig und schnell eine unkomplizierte Säuberung von Wegen verspricht, ganz ohne mechanische Einwirkung. Ob Fliesen, Beton, Steinplatten, Pflastersteine oder Kieselsteine wirkt das Mittel bis in die Tiefen und säubert die Oberflächen. Eine Außentemperatur von 10 Grad ist für die Anwendung empfehlenswert, da sich bei höheren Temperaturen die Wirkung verbessert. Allerdings sollte es vor, während und nach der Anwendung nicht regnen. Wichtig: Laut Angaben des Pflanzenschutzamtes ist Plätze und Wegerein nicht als Unkrautvernichter zu nutzen. Auf keinen Fall sollte das Konzentrat auf Pflanzen gespritzt werden, da diese dann absterben.

Anwendungsempfehlung:

Das Konzentrat zählt zu den Reinigungs- und Pflegemitteln und ist für die Anwendung auf Wegen und Plätzen gemacht. In folgenden Bereichen zeigt es gute Wirkung:

  • Handwerk
  • Haus und Garten
  • KFZ und Tankstellen
  • Baugewerbe
  • Industrie

Anwendung und Dosierung:

Das Konzentrat in einem Mischungsverhältnis von 1:5 mit Wasser ansetzen. Danach mit einem Drucksprüher, einer Gartenspritze oder einer Gießkanne auf den zu behandelnden Flächen verteilen. Plätze und Wegerein ist zwar biologisch abbaubar, darf aber nicht im Wasserschutzgebiet verwendet werden.

Technische Daten:

  • ph-Wert: 7,5
  • Dichte: 0,99 g/cm3

Anwendungshinweise (allgemein):

  • Eine Dosierhilfe sorgt für eine sparsame und kontrollierte Dosierung.
  • Plätze und Wegerein nicht mit anderen Mitteln vermischen.
  • Das Konzentrat nicht in andere Behälter wie Lebensmittelbehälter umfüllen.

Gefahr- und Sicherheitshinweise:

Informieren Sie sich vor der Verwendung über alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsratschläge. Zudem sind auch bei nicht gekennzeichneten Produkten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen für chemische Erzeugnisse einzuhalten.

Lagerhinweise:

Vor Frost schützen.

Aufwandmenge:

Für die Anwendung das Konzentrat mit Wasser im Verhältnis 1:5 bis 1:8 verdünnen. Die angesetzte Lösung anschließend in eine Gießkanne oder eine Gartenspritze füllen und gleichmäßig auf den Flächen verteilen. Es muss nicht mechanisch nachgearbeitet werden. Damit die Dosierung möglichst genau erfolgt, lohnt sich die Nutzung einer Dosierhilfe.

Achtung, dieses Mittel ist kein Unkrautvernichter!

Entsorgung:

Material und Methoden für Reinigung und Rückhaltung: Flüssigkeitsbindendes Material wie Säurebinder, Sand, Kieselgur oder Universalbinder verwenden. Das kontaminierte Material laut Abschnitt Entsorgung behandeln.

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.