Handelsbezeichnung: |
Etisso Total Unkrautfrei ultra |
Zulassungsnummer: |
044142-00/032 |
Zulassungsinhaber: |
Monsanto Agrar Deutschland GmbH |
Zulassungsende: |
15.12.24 |
Wirkungsbereich: |
Herbizid |
Wirkungsstoff: |
360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz) |
Kennzeichnung nach GefStoffV: |
H411 – Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
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Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig
Anwendungsbeschreibung:
Es handelt sich hier um einen Total-Unkrautvernichter, der gegen Unkräuter und Gräser zum Einsatz kommt, die sehr hartnäckig sind. Auch bei Kernobst, Zierpflanzen, auf Wegen und Rasenflächen sowie auf Flächen mit Holzgewächsen kann Etisso Total Unkrautfrei ultra verwendet werden.
Anwendungsempfehlung:
Etisso Total Unkrautfrei ultra ist ein Blattherbizid, das nicht selektiv ist, aber eine systemische Wirkung hat. Die Pflanzen nehmen es über den grünen Teil auf und mit dem Saftstrom gelangt es in alle Pflanzenteile. Es wirkt sehr gut gegen mehrjährige Unkräuter und Ungräser. Als Pluspunkt ist die Tatsache zu sehen, dass es keine Wirkung im Boden auslöst.
Aufwandmenge und Dosierung:
Die Anwendung kann vom Frühjahr bis zum Herbst erfolgen. Es wird durch Spritz- oder Streichverfahren aufgetragen.
Streichverfahren:
- Lösen Sie 30 ml Etisso Total Unkrautfrei ultra in 100 ml Wasser auf und bestreichen Sie die entsprechenden Unkräuter damit. Selbst wenn das Mittel nur auf der Pflanzenoberfläche ankommt, wirkt es in der Pflanze.
Spritzanwendung:
- Zur Kulturvorbereitung vor der Neueinsaat von Zierpflanzen: 10 ml Konzentrat mit 1 Liter Wasser für maximal 10 Quadratmeter
- Plätze und Wege mit Holzgewächsen im Pflanzjahr: 10 ml Konzentrat mit 1 Liter Wasser für maximal 16 Quadratmeter
- Ab dem Pflanzjahr unter Kernobst: 10 ml Konzentrat mit 1 Liter Wasser für maximal 20 Quadratmeter
- Vorbereitung des Rasens zur Neueinsaat, um Altrasen und Unkräuter zu vernichten: 10 ml Konzentrat in 1 Liter Wasser für maximal 25 Quadratmeter
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.