Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig
Anwendungsbeschreibung:
Es handelt sich hierbei um ein Herbizid, das gegen breitblättrige Unkräuter im Rasen wirkt. Es wird zum Beispiel auf Sportanlagen und öffentlichen Grünflächen verwendet.
Anwendungsempfehlung:
Dicotex Rasen Unkrautfrei wirkt gegen viele Unkräuter und selbst hartnäckige Arten wie Ampfer oder Kreuzkraut werden damit gezielt bekämpft. Der Rasen nimmt dabei keinen Schaden. Die behandelten Pflanzen nehmen den Wirkstoff über die Blätter und Wurzeln auf, was für eine gute Wirkung wichtig ist. Das Herbizid wird von April bis September während der Wachstumszeit verwendet. Unkräuter werden im Idealfall gleich im Frühjahr bekämpft. Handelt es sich dagegen um zum Beispiel Wilde Möhre, so macht die Anwendung im Herbst Sinn. Um eine gute Wirkung zu erzielen, müssen die Pflanzen den Wirkstoff auch richtig aufnehmen. Deshalb sollte nach dem Ausbringen der Rasen vier Tage nicht gemäht werden. Außerdem begünstigen Licht und eine passende Temperatur die Wirkung. Somit macht es keinen Sinn, das Mittel zu verwenden, wenn Regen vorhergesagt wurde.
Dosierung und Aufwandmenge:
- Für eine Spritzlösung mischen Sie 100 ml Konzentrat mit 10 Liter Wasser für eine Fläche von bis zu 100 Quadratmeter.
- Für eine Lösung zum Gießen mischen Sie 10 ml Konzentrat mit 10 Liter Wasser für eine Fläche von bis zu 10 Quadratmeter.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
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