Cuprovin 50 1kg (500 g/kg Kupferoxychlorid)

22,95 
inkl. 19% MwSt. und zzgl. Versand
Artikel-Nr.:
024456-62-250
Grundpreis:
22,95  pro Kilogramm
EAN:
0705000390
Lieferzeit:
3 - 4 Tage
Verfügbar
Handelsbezeichnung: Cuprovin 50 1kg (500 g/kg Kupferoxychlorid)
Zulassungsnummer: -/-
Zulassungsinhaber: UNICHEM
Zulassungsende: -/-
Wirkungsbereich: Dünger
Wirkstoff: 50% Kupfer
Kennzeichnung nach GefStoffV: -/-
Gefahrenpiktogramme (GHS): Dicotex Rasen Unkrautfrei Unkrautvernichter für den Rasen

Halten Sie sich stets an die Gebrauchsanleitung, um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden.

Alle Anwendungsflüssigkeiten und die Reste, Mittel und die Reste, leere Behälter und Packungen sowie Spül- und Reinigungsflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen. Das Gleiche gilt für Hof- und Straßenabläufe, Kanalisation, Abwasser- oder Regenkanäle.

Anwendungsbeschreibung:

Das Produkt Cuprovin 50 ist ein Kupfermineraldünger mit Kupfer(II)-trihydroxidchlorid in hoch konzentrierter Form. Ebenso ist Kalzium (Ca) als Sekundärnährstoff enthalten.

Anwendungsempfehlung:

Der Dünger enthält Lignisulfonat und sorgt für die Enzymbildung, Nährstoffaufnahme und Photosynthese.

Anwendung und Dosierung:

Cuprovin 50 wird zur Blattdüngung bei Kupfermangel eingesetzt. Vermischen Sie hierfür 1 bis 3 kg/ha des Mittels mit Wasser bis zu 750 l/ha.

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.